Einleitung
Seit unserer Gründung im Jahr 2016 lassen wir uns von einer Vision leiten: Uns geht es nicht nur darum, die beste Sportbekleidung zu entwickeln. Vielmehr möchten wir diese Welt durch die positive und verbindende Kraft des Sports zu einem besseren Ort machen. Und eines steht fest: Dieses Ziel können wir nicht alleine erreichen. Deshalb möchten wir möglichst viele Menschen dazu inspirieren, sich unserer Reise anzuschließen und unsere Werte zu teilen – so auch unsere Geschäftspartner:innen und andere Stakeholder.
Egal wie groß der Beitrag zum finalen RYZON-Produkt ist – wir betrachten jede Person, die Teil des Prozesses ist, auch als Teil unserer Mission. Für uns bedeutet das, dass wir Verantwortung für das Wohlergehen aller RYZON-Mitarbeitenden übernehmen. Wir erwarten außerdem, dass alle weiteren beteiligten Personen unabhängig von ihrem Arbeitsort angemessene Arbeitsbedingungen genießen.
Die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex (CoC) stellen Mindest- und keine Höchststandards dar. Dieser Verhaltenskodex darf nicht dazu verwendet werden, Unternehmen daran zu hindern, diese Standards zu überschreiten. Von Unternehmen, die diesen Kodex anwenden, wird erwartet, dass sie die nationalen und sonstigen geltenden Gesetze einhalten und – wenn die gesetzlichen Bestimmungen und dieser CoC dasselbe Thema behandeln – die Bestimmung anwenden, die den größeren Schutz bietet.
Der CoC basiert auf internationalen Regelungen der International Labour Organization (ILO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Als Leitfaden dient der vom Gesamtverband textil+mode und dem HDE (Handelsverband Deutschland) veröffentlichte Verhaltenskodex für die deutsche Textil- und Modewirtschaft.
Unsere Geschäftspartner:innen spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg unseres Unternehmens und wir vertrauen auf ihre wahrheitsgemäßen und ehrlichen Angaben zu verantwortungsbewusstem Handeln.
1. Erklärung
Wir, RYZON, verpflichten uns in allen Bereichen, in denen wir als Unternehmen operieren, zu einer sozialen und verantwortungsbewussten Unternehmensführung. Dabei berücksichtigen wir kontinuierlich die direkten und indirekten Auswirkungen unserer geschäftlichen Aktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt, um einen ausgewogenen Interessenausgleich in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht zu erreichen.
Unsere Handlungen basieren auf allgemein anerkannten Werten und Prinzipien der Integrität und Legalität, wobei wir insbesondere die international festgelegten Menschenrechte und Arbeitsstandards gemäß unseres Code of Conduct beachten. Wir unterstützen die Ziele und Inhalte dieses Verhaltenskodex und werden in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht angemessene Anstrengungen unternehmen, um uns kontinuierlich an unseren Unternehmensstandorten im In- und Ausland freiwillig zu verpflichten. Sollten nationale Vorschriften im Widerspruch zu den Inhalten des Verhaltenskodex stehen oder es aufgrund des nationalen Kontextes unmöglich sein, diesen uneingeschränkt umzusetzen, werden wir nach Lösungen suchen.
Wir erwarten von unseren Lieferant:innen und anderen Geschäftspartner:innen, dass sie die in ihren Betriebsländern relevanten geltenden Gesetze und Vorschriften vollständig einhalten und dies mit Unterzeichnung dieses Code of Conduct garantieren.
2. Menschenrechte und Arbeitsstandards
Wir achten die internationalen Menschenrechte und Arbeitsstandards gemäß der UN-Erklärung der Menschenrechte und den Leitprinzipien der UN für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir erwarten dasselbe von unseren Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen.
2.1 Beschäftigungsverhältnisse
Mitarbeitende müssen wertschätzend behandelt werden und jegliche Form von rechtswidriger Behandlung oder Belästigung wird abgelehnt. Arbeitgeber:innen haben sich an das Arbeitsrecht zu halten und sollten dasselbe von ihren Vertragspartner:innen erwarten. Bei Arbeitsbeginn müssen den Beschäftigten verständliche Informationen über Arbeitsbedingungen, Rechte, Pflichten, Arbeitszeiten und Vergütung zur Verfügung gestellt werden. Arbeitnehmende haben das Recht, das Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.
2.2 Verbot von Kinderarbeit und Schutz von jugendlichen Arbeitnehmenden
Wir tolerieren keine Kinderarbeit. Es dürfen keine Personen unter 15 Jahren und unter dem Alter für den Abschluss der Schulpflicht beschäftigt werden. Jugendliche Arbeitnehmer:innen (im Alter von 15 bis 17 Jahren) müssen mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden und dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährden (ILO-Übereinkommen 138 und 182). Beispielsweise dürfen sie keine Überstunden oder Nachtarbeit leisten.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarbeit. Wenn Kinderarbeit festgestellt wird, müssen Maßnahmen zum Wohl und Schutz des Kindes ergriffen werden, sodass die Entwicklung des Kindes im Vordergrund steht und nicht gefährdet ist. Bei Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren muss dafür gesorgt werden, dass ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung nicht beeinträchtigt werden.
2.3 Verbot von Zwangsarbeit
Wir akzeptieren keine Zwangsarbeit, einschließlich Gefängnis-, Vertrags-, Leibeigenschafts-, Sklav:innenarbeit und anderen Formen der Zwangsarbeit.
Auch Menschenhandel wird in keiner Weise toleriert (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und 105).
Arbeitnehmer:innen sind nicht verpflichtet, bei ihren Arbeitgeber:innen „Kautionen“ oder ihre Ausweispapiere zu hinterlegen und es steht ihnen frei, ihr arbeitgebendes Unternehmen nach angemessener Frist zu verlassen. Darüber hinaus darf es keine Bewegungseinschränkungen (einschließlich des Verschließens von Werkstüren) und keine absichtliche Isolierung der Arbeitnehmer:innen (einschließlich der Beschlagnahmung von Mobiltelefonen oder anderen Kommunikationsmitteln) geben.
2.4 Recht auf existenzsichernden Lohn
Wir halten uns an gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen zur Vergütung und haben zu gewährleisten, dass der gezahlte Arbeitslohn nicht unter dem Mindestlohn liegt (ILO-Übereinkommen Nr. 26 und 131).
Die Löhne müssen mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn in den Ländern entsprechen, in denen ein Mindestlohn von der Regierung festgelegt wird. In den Ländern, in denen der Tarifvertrag anstelle des Mindestlohns gilt, müssen sie mindestens dem korrekten Lohnniveau des Tarifvertrags (CBA) entsprechen. Der Lohn für eine normale Arbeitswoche muss immer ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer:innen und ihrer Familien zu decken und Ersparnisse zu ermöglichen. Abzüge vom Lohn, die im nationalen Recht nicht vorgesehen sind, sind nicht zulässig. Die Arbeitnehmer:innen müssen darüber informiert werden, wie sich ihr Lohn zusammensetzt – einschließlich der Lohnsätze, Zahlungsfristen und Lohnabzüge. Arbeitnehmer:innen müssen eine Lohnabrechnung erhalten, in der diese Informationen aufgeführt sind.
Der Lohn muss regelmäßig ausgezahlt werden und in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand stehen. Die Arbeitnehmer:innen sollten außerdem Anspruch auf alle gesetzlichen Sozialleistungen wie Renten- und Gesundheitsleistungen haben. Diese Leistungen müssen auf dem Zahlungsbeleg deutlich vermerkt sein.
2.5 Arbeitszeiten
Wir halten uns an gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitszeit, Pausen und Urlaub.
Von Arbeitnehmer:innen darf nicht verlangt werden, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Außerdem müssen sie alle sieben Tage mindestens einen freien Tag haben. Überstunden sind freiwillig und die Arbeitszeit einschließlich Überstunden sollte 60 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden dürfen nicht regelmäßig und nur nach Absprache verlangt werden und müssen laut Gesetz stets mit einem Zuschlag vergütet werden. Alle Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf vertraglichen Urlaub, Krankheitsurlaub und Elternurlaub ohne negative Auswirkungen. Eine Schwangerschaft kann in keinem Fall als Kündigungsgrund angesehen werden (ILO-Übereinkommen Nr. 1; ILO-Empfehlung Nr. 110).
2.6 Vertragspflicht
Es muss ein rechtsverbindlicher Arbeitsvertrag vorliegen. Jede:r Arbeit- nehmer:in muss einen schriftlichen Vertrag erhalten und alle gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge sollten, wie im Vertrag angegeben, bezahlt werden. Der Vertrag soll auch für kurzfristig und in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer:innen gelten.
2.7 Mitarbeiter:innenrechte, -vielfalt, Inklusion, Diskriminierungs- verbot
Jede:r Mitarbeitende wird mit Respekt und Würde behandelt. Kein:e Mitarbeitende:r darf physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung, Misshandlung, Geldstrafen oder peinlichen Handlungen als Disziplinarmaßnahme ausgesetzt werden.
In keinem Aspekt des Arbeitsverhältnisses darf es aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, sexueller Orientierung, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sonstigem Status zu Diskriminierung kommen. Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer:innen aufgrund von Schwangerschaft oder Elternzeit nicht diskriminiert werden (ILO-Übereinkommen Nr. 100, 111 und 159; ILO-Empfehlung Nr. 165).
2.8 Gesundheit und Arbeitssicherheit
Wir beachten Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards und sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Dazu gehören Risikobewertungen, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und persönliche Schutzausrüstung. Mitarbeitende werden in relevanten Arbeitsschutzthemen geschult (ILO-Übereinkommen Nr. 155, 183 und 184; ILO-Empfehlung Nr. 164).
Wir verlangen, dass die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden immer oberste Priorität hat. Wir sorgen für eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung. Bei Bedarf wird Schutzausrüstung bereitgestellt und Arbeitnehmer:innen in deren Verwendung geschult.
Der Zugang zu sauberen Toilettenanlagen und zu Trinkwasser sowie gegebenenfalls zu Einrichtungen zur Lebensmittelaufbewahrung muss gewährleistet sein. Wenn Unterkünfte bereitgestellt werden, müssen diese sauber und sicher sein und den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmenden genügen.
Wir befolgen gesetzliche Brandschutzvorgaben des jeweiligen Landes und gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmenden. Wir ergreifen Maßnahmen, um Unfälle zu verhindern und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Es sind keine gefährlichen Geräte oder Einrichtungen gestattet. Produktionsanlagen müssen über deutlich gekennzeichnete Ausgänge und Notausgänge verfügen. Auf jeder Etage müssen Feuermelder und Feuerlöscher leicht zugänglich sein. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss leicht zugänglich sein und mindestens eine Person in jeder Abteilung muss in der Ersthilfe geschult sein.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, übernimmt das Unternehmen alle medizinischen Kosten, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Beleuchtungs-, Heizungs- und Lüftungssysteme müssen so ausgelegt sein, dass sie eine gute Arbeitsumgebung gewährleisten.
Körperliche Misshandlung oder Androhung dieser, ungewöhnliche Strafen, sexuelle und andere Belästigung sowie Einschüchterung durch den:die Arbeitgeber:in sind strengstens untersagt.
2.9 Koalitionsfreiheit
Arbeitnehmer:innen haben das Recht, als Gruppe mit ihrem arbeitgebenden Unternehmen zu verhandeln (ILO-Übereinkommen Nr. 11, 87, 98, 135 und 141).
Der:die Arbeitgeber:in darf Arbeitnehmer:innen nicht bestrafen, die ihre Meinungen und Wünsche äußern. Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, darf der:die Arbeitgeber:in andere Formen von Tarifverhandlungen und die Bildung und Zusammenkunft von Arbeitnehmer:innen-Organisationen nicht behindern. Arbeitnehmenden- Vertreter:innen dürfen nicht diskriminiert werden und müssen Zugang zu allen Arbeitsplätzen haben, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen.
3. Ökologische Verantwortung
Ökologische Verantwortung umfasst den Schutz und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und betrifft und verpflichtet uns alle.
3.1 Umwelt- und Klimaschutz
Wir möchten zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Minimierung der Umweltauswirkungen durch die Textilproduktion beitragen. Wir halten uns an geltende Gesetze und Standards zum Umwelt- und Klimaschutz und bemühen uns, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich zu vermindern.
Wir erwarten, dass auch unsere Geschäftspartner:innen die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Umwelt einhalten. Dazu zählen für uns ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien und Schadstoffen, Reduktion von Abfällen und Treibhausgasen, Schonung natürlicher Ressourcen, Förderung klimafreundlicher Technologien und vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien.
Wir verlangen von all unseren Geschäftspartner:innen, dass sie die europäischen Klimaschutzgesetze und -vorschriften einhalten und Anstrengungen unternehmen, um Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen.
3.2 Tier- und Artenschutz
Unser unternehmerisches Handeln richten wir entsprechend den Grundsätzen zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt aus. Jede Haltung und Nutzung von Tieren muss den geltenden gesetzlichen Tierschutz- anforderungen genügen und artgerecht sein (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES).
Lieferant:innen müssen das Wohlergehen der Tiere respektieren und gesunde und humane Praktiken gegenüber Tieren anwenden, die auf den besten verfügbaren Technologien und Standards basieren.
3.3 Ethisches Wirtschaften und Aufrichtigkeit
Wir verfolgen ausschließlich legitime Geschäftsziele und -praktiken und arbeiten nur mit seriösen Partner:innen zusammen. Wir behandeln unsere Geschäftspartner:innen und Kund:innen wertschätzend und respektieren ihre unterschiedlichen sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Hintergründe und Gegebenheiten. Unternehmerische Entscheidungen sollten auf ethischen Werten und Prinzipien basieren. Dazu zählen auch Integrität und Menschenwürde. Wir befürworten freien und fairen Handel und alle Geschäftspartner:innen müssen sich an die jeweiligen Gesetze und Vorschriften der Länder und Regionen, in denen sie tätig sind, halten.
3.4 Anti-Korruption
Korruption in jeglicher Form wird nicht akzeptiert und abgelehnt. Dies wird allen Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen durch diesen Code of Conduct mitgeteilt.
3.5 Fairer Wettbewerb
Wir stehen für freien und fairen Wettbewerb ein und meiden wettbewerbswidrige Absprachen. Wir handeln gemäß den geltenden Kartellgesetzen und lehnen Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken ab.
3.6 Schutz von vertraulichen Informationen und Personendaten
Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeiter:innen, Geschäfts- partner:innen und Kund:innen und halten uns an die gesetzlichen Vorgaben zur Informationssicherheit und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
3.7 Wahrung von Konsument:innen-Interessen
Die Sicherheit und Qualität unserer Produkte stehen im Interesse der Verbraucher:innen. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte den relevanten gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucher:innenschutz entsprechen. Wir wenden faire Geschäfts-, Marketing- und Werbemethoden an, informieren Verbraucher:innen angemessen und fördern ihre Aufklärung.